Vorsorge-Lexikon

A-Z Begriffserklärungen
Hier werden alle fachlichen Begriffe zur beruflichen Vorsorge kurz erklärt.

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AHV-Altersrente
Die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV-Rente) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz.

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Arbeitslosigkeit
Man bezeichnet einen Arbeitnehmer als arbeitslos, wenn er zwar arbeitsfähig ist, sich aber dennoch in keinem Beschäftigungsverhältnis befindet.

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Austritt mit Auszahlung
Grundsätzlich ist ein Austritt mit Auszahlung das Gleiche wie Arbeitslosigkeit – man tritt aus der Pensionskasse aus, bekommt die Freizügigkeitsleistung mit und hat zu entscheiden, wie diese verwendet wird.

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Das 3-Säulen-Prinzip
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf einem 3-Säulen-Prinzip: Staatliche, berufliche und private Vorsorge.

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Finanzkrise
Pensionskassen, Sozialversicherungen und Kapitalanlagen sind eingebunden in das wirtschaftliche Leben. Geht es der Wirtschaft gut, geht es den Kapitalanlagen und somit den Pensionskassen gut – und umgekehrt. Finanz- oder Wirtschaftskrisen sind ein normaler Bestandteil des wirtschaftlichen Auf und Ab.

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Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse
Einkäufe in eine Pensionskasse können getätigt werden, wenn eine Beitragslücke besteht. Beitragslücken entstehen, wenn man für eine gewisse Zeit nicht mehr mit demselben Pensum oder gar nicht mehr Pensionskassenversichert ist, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, Teilzeit oder 100 % Elternzeit und später das Pensum wieder erhöht bzw. wieder eine Stelle antritt. Ebenfalls erhöht sich das Einkaufspotenzial bei Lohnerhöhungen oder beispielsweise bei einem Pensionskassenwechsel, sofern in der neuen Pensionskasse der versicherte Lohn und/oder die Sparbeiträge höher festgelegt sind als bei der bisherigen Pensionskasse. Diese Lücke kann durch einen Einkauf in die Pensionskasse wieder geschlossen werden, um die gemäss Reglement maximal möglichen Leistungen im Alter zu erreichen.

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Kennzahlen
Aktuelle Kennzahlen der Sozialversicherungen

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Konkubinat / Begünstigtenordnung
In der Begünstigtenordnung kann ein Versicherter regeln, wohin sein Pensionskassenkapital nach seinem Tode fliesst. Vorbehalten bleiben die rechtlichen Bestimmungen.

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Konkurs einer Pensionskasse
Der Sicherheitsfonds BVG ist eine nationale Einrichtung der beruflichen Vorsorge, wel-che mit dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) eingeführt wurde. Sein Hauptzweck ist die Absicherung der reglementarischen Leistungen im Insolvenzfall.

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Leistungs- und Beitragsprimat
Die Altersleistungen bei den Pensionskassen können nach dem Beitrag- oder Leistungs-primat aufgebaut sein. Beim Beitragsprimat wird ein fix definierter Betrag angespart, aus welchem sich dann, je nach Entwicklung der Zinsen, die Rente ergibt. Im Leistungsprimat erhält der Versicherte eine garantierte Rente in % des letzten Lohns. Die Entwicklung an den Kapitalmärkten beeinflusst diese Rente nur indirekt.

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Mutterschaft / Teilzeit
Nach der Geburt haben Mütter während 14 Wochen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub mit entsprechender Entschädigung.

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Pensionierung
Die meisten Pensionskassen kennen das Rentenalter 65 für Männer und 64 für Frauen. Ebenso kann man bei den meisten Pensionskassen wählen zwischen Bezug der lebenslänglichen Renten oder einmaliger Kapitalauszahlung, oftmals sind auch Kombinationen denkbar (also zum Beispiel die Hälfte in Kapitalform und die andere Hälfte in Rentenform). Die Höhe des Umwandlungssatzes bestimmt massgeblich die Höhe der Altersrente. Dieser Umwandlungssatz ist von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich.

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Pensionskassenbeiträge
Die Pensionskassenbeiträge bestehen aus der Altersgutschrift und der Risikoprämie. Je nach Pensionskasse werden zusätzliche Verwaltungskosten erhoben. Der Beitrag an den Sicherheitsfonds ist in der Regel in den Risikoprämien oder den Verwaltungskosten enthalten.

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Rente oder Kapital?
Kurz vor der Pensionierung dürfen die Versicherten entscheiden, ob sie ihre Altersvorsorge in Form von Rente oder Kapital beziehen wollen. Dabei sehen heute fast alle Pensionskassen diese Wahl vor, nur wenige beschränken sich auf die reine Rente. Nach wie vor ist es so, dass die grosse Mehrheit der Versicherten die Rentenvariante wählt, weil dadurch eine lebenslänglich garantierte Rente zur Auszahlung kommt und im Todesfall der allfällige Ehegatte von der Hinterbliebenen-Rente profitiert und somit auch versorgt ist.

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Risikoleistungen
Die Pensionskasse richtet im Todesfall Witwen-/Witwerrenten, sowie Waisenrenten aus. Etliche Pensionskassen zahlen auch Partner/Innenrenten sowie ein Todesfallkapital.

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Scheidung
Heirat und eine mögliche Scheidung haben auch einen direkten Einfluss auf die Altersvorsorge: Die jeweilige Altersvorsorge wird während der Dauer der Ehe auf die beiden Ehepartner aufgeteilt.

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Selbstständigkeit
Für Selbständigerwerbende ist die Altersvorsorge weitgehend freiwillig. Sie sind lediglich AHV-, IV- und EO-beitragspflichtig. Zusätzlich vorsorgen können Selbständigerwerbende entweder im Rahmen der grossen Säule 3a. Hier ist allerdings der Maximalbeitrag auf 33'840 (2015) Franken pro Jahr begrenzt. Oder sie können sich einer Pensionskasse anschliessen. Selbständigerwerbenden ohne Personal stehen dafür die Lösungen ihres Berufsverbands offen. Selbständigerwerbende mit Personal können sich bei einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung ihrer Wahl versichern.

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Steigende Lebenserwartung
Die Altersrentner leben aufgrund besserer medizinischer Versorgung länger. Das bedeutet, dass sie länger Rente beziehen. Doch das Rentenkapitel reicht dafür nicht aus.

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Stellenwechsel / Pensionskassenwechsel
Vollzieht man einen Stellenwechsel, so wechselt in der Regel auch die Pensionskasse. Nach wie vor wird bei einem Stellenwechsel die Leistung der neuen Pensionskasse zu wenig als wichtiger Faktor betrachtet.

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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Die Aufgaben der Stiftung Auffangeinrichtung BVG sind in drei Geschäftsbereiche aufgeteilt und umfassen: „Vorsorge BVG“, „Freizügigkeitskonten“ und „Risikoversicherung für Arbeitslose“.

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Verhältnis Lohnentwicklung: proj. Rentenverlauf
Häufig wird der Zinseffekt bei der Hochrechnung der persönlichen Altersleistung überschätzt. Hier setzt man üblicherweise bis zum Alter 65 den BVG-Zinssatz ein. Damit sind Fehlinterpretationen vorprogrammiert. Denn in der Regel enthält die vorhergesagte Altersleistung den Mindestzinssatz bereits als Ertrag.

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Verpfändung
Anstelle eines effektiven Vorbezugs des Pensionskassenkapitals für Wohneigentum kann man das Pensionskassenkapital auch nur dem Hypothekargeber verpfänden.

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Vorbezug für Wohneigentum (WEF)

Für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum können Versicherte ihr Pensionskassenkapital einsetzen. Dieser so genannte Vorbezug für Wohneigentum ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Wann darf ein Vorbezug für Wohneigentum gemacht werden? / Welche Voraussetzungen müssen bestehen?
  • Was geschieht mit den Vorsorgeleistungen?
  • Es reduzieren sich sowohl die Altersleistungen als auch je nach Pensionskasse die Todesfall- und Invaliditätsleistungen.
  • Welche Nachteile hat ein Vorbezug für Wohneigentum?

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Vorzeitige Pensionierung
Im Gesetz steht geschrieben, dass eine vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 möglich ist. In diesem Rahmen ist das Pensionskassenreglement frei. Pensionierungen dürfen also ab Alter 58 stattfinden – in der Regel geht kein Pensionskassenreglement über 65/64 hinaus, was theoretisch jedoch auch denkbar wäre.

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